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Forum: German Forum

Topic: Verkauf

This topic is old and might contain outdated or incorrect information.

Darf man seine VDJ Lizenz weiterverkaufen??? Ich frag nur weil dem User dem ich heute meine Lizenz verkauft habe hat folgende Naricht von VDj Team bekommen.


Sorry, VirtualDJ licenses cannot be sold, given or transferred to another user. Doing so is a violation of the End User License Agreement: http://www.virtualdj.com/atomixproductions/disclaimer.html



This user has illegally sold his license to you and violated his license agreement. You must demand your money back from this user immediately and then use it to purchase your own license: http://www.virtualdj.com/buy/index.html

Gruss Chromolli02


 

Posted Wed 22 Jul 09 @ 2:50 pm
X1LoVeRPRO InfinityStaffMember since 2006
Die Download-Version normal nicht ! Das muß auch jeder bestätigen, der Online die Download-Version hier erwirbt !
Die Boxed-Version (also ne`Install-CD mit Schachtel drumherum) kannst Du weitergeben, nachdem Du auch die Software von Deinem System deinstalliert hast !
 

Posted Wed 22 Jul 09 @ 2:56 pm
 

Posted Wed 22 Jul 09 @ 2:59 pm
 

Posted Wed 22 Jul 09 @ 3:45 pm
Der Verkauf ist definitiv nicht gestattet. Dies wird auch in unserer Eula aufgelistet.

Mit freundlichen Grüssen
 

Posted Wed 22 Jul 09 @ 4:22 pm
Also nach deutscher und europaischer Rechtsauffassung und -sprechung erwirbt der Käufer ein Eigentumsrecht an der Software und damit volle Handlungsfähigkeit, solange er das Original veräußert und keine Kopie zurück hält. Anderslautende Vertagsbedingungen sind für Deutschland nicht rechtsgültig. Siehe auch ungültigen Veräußerungsbedingungen von Mircosoft XP und Vistaversionen.
 

Posted Wed 22 Jul 09 @ 5:10 pm
DJauguszt wrote :
Also nach deutscher und europaischer Rechtsauffassung und -sprechung erwirbt der Käufer ein Eigentumsrecht an der Software und damit volle Handlungsfähigkeit, solange er das Original veräußert und keine Kopie zurück hält. Anderslautende Vertagsbedingungen sind für Deutschland nicht rechtsgültig. Siehe auch ungültigen Veräußerungsbedingungen von Mircosoft XP und Vistaversionen.


Hallo

Bei Ihrem Kauf von VirtualDJ haben Sie der EULA (Nutzungsbestimmungen) zugestimmt. Dieses Produkt wird von Amerika aus betrieben.

Hier noch einmal eine freie Übersetzung der EULA aus dem englischen:

EULA Zusammenfassung:
---------------------
- Diese Lizenz erlaubt die Installation der Software auf einem bis maximal zwei Computern und Benutzung durch eine Person.

- Sie erlaubt es nicht Computersysteme zu verkaufen oder zu verleihen auf der die Software installiert ist, oder die Software oder ein Teil von ihr zu verleihen oder verkaufen.

- Die Software wird zur Verfügung gestellt wie sie ist und es wird keine Garantie in jeglicher form übernommen.

- Atomix Productions und dessen Lieferanten halten jegliches intellektuelles Eigentum an der Software.

- Wurde die Software einmal aktiviert kann sie nicht mehr zurückgegeben werden, ausser es wurde ein defekt durch den technischen Support von Atomix festgestellt.

---- VirtualDJ Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ----
Beim klicken auf "Akzeptieren" stimmen Sie zu an die folgenden Bedingungen gebunden zu sein. Wenn Sie den Bedingungen nicht zustimmen klicken Sie bitte auf "Abbrechen".

1. ZULÄSSIGE BENUTZUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN
Sie erhalten eine Lizenz zur:
- Installation und Benutzung der Software auf einem Computer.
- Installation und Benutzung der Software auf einem zweiten Computer, sofern dieser Computer von der selben Person und nicht zur selben Zeit auf beiden Computern verwendet wird.
- Erstellung von Sicherungskopien der Software für Archivierungszwecke.

Diese Lizenz erlaubt es NICHT:
- die Software oder einen Teil davon zu vermieten, zu verpachten, verkaufen, verleihen, zu vertreiben, zu veröffentlichen oder zu bündeln.
- Hardware auf der die Software installiert ist zu vermieten, zu verpachten, verkaufen, verleihen oder verteilen außer Atomix autorisiert Sie speziell dazu.
- die Software über das Netzwerk von einem Computer zu einem anderen elektronisch zu übertragen.
- die Software zu dekompilieren, disassemblieren, mit Reverse Engineering oder auf andere Art in eine für Menschen leserlichen Form zu bringen.
- die Software zu modifizieren oder das erstellen abgeleiteter Werke auf der Grundlage der Software.

2. EIGENTUMSRECHT
Die vorstehende Lizenz gewährt Ihnen beschränkte Rechte zur Verwendung der Software.
Atomix und seine Lieferanten behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Urheberrechte, in und auf die Software und alle Kopien davon.
Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser EULA gewährt werden, einschließlich der internationalen Urheberrechte, sind Atomix und seine Lieferanten vorbehalten.

3. COPYRIGHT VERLETZUNGEN
Unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung, öffentliche Vorführung oder öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werken ist eine Verletzung der Rechte der Copyright-Inhaber.
Als Bedingung für die Vereinbarung mit Atomix, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die Software nicht verwenden um gegen die Rechte am geistigen Eigentum von anderen in irgendeiner Weise zu verstoßen.

4. GARANTIE
Atomix gewährleistet, dass die Medien auf denen die Software vertrieben wird, wenn überhaupt, frei von Mängeln in Material und Verarbeitung sind.
Atomix bietet keine Garantie für Leistung, ausdrücklich oder impliziert, in Bezug auf die lizenzierte Software und alle zugehörigen Materialien.
Des weiteren lehnt Atomix alle anderen Garantien, ausdrücklich oder impliziert, einschließlich aber nicht beschränkt auf die implizierte Garantie der Markttauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die lizenzierte Software und alle zugehörigen Materialien.

5. KUNDEN RECHTSSCHUTZ
Ihr ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen der oben genannten beschränkten Garantie ist mit Atomix entscheiden entweder eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises oder der Korrektur der fehlerhaften Software oder Medien. Abseits jeglicher Mängel gibt es jedoch keine Rückerstattung wenn die Software aktiviert worden ist.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ
Sie übernehmen die Verantwortung unter anderem für, (i) die Auswahl der lizenzierten Software, um Ihre beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen, (ii) der Erwerb von anderer Software (einschließlich aller Programmier oder Betriebssystem Software) und/oder Geräte die mit der lizenzierten Software kompatibel sind, und (iii) die Installation, die Nutzung und die erhaltenen Ergebnisse aus der lizenzierten Software. Des weiteren erklären Sie sich damit einverstanden für die ausdrückliche Begrenzung der Haftung gegen Atomix, dass in größtmöglichem Umfang, wie es gesetzlich zulässig ist, Atomix IN KEINEM FALL FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN FÜR VERLUST VON GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN, ODER IRGEND EINEM ANDEREN VERMÖGENSSCHADEN), DIE AUS DER VERWENDUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, OB DIREKTE, INDIREKTE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE ODER ANDERWEITIGE, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, SELBST WENN ATOMIX VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE, IN KEINER WEISE HAFTBAR GEMACHT WERDEN KANN.

7. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Software ist geschützt durch das Copyright-Gesetze der USA und anderen Ländern. Wenn ein Teil dieser Abkommen ungültig oder nicht vollstreckbar ist, bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Delaware, USA.

Ich habe Ihnen die wichtigsten Abschnitte hervorgehoben.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie uns gerne im Support anschreiben, oder hier posten.
Unsere deutschen Teamer werden sich der Sache gerne annehmen.

Mit freundlichen Grüssen,
VirtualDJ Moderation Staff

 

Posted Wed 22 Jul 09 @ 10:20 pm
jakovskiPRO InfinityStaffMember since 2006
DJauguszt wrote :
Also nach deutscher und europaischer Rechtsauffassung und -sprechung erwirbt der Käufer ein Eigentumsrecht an der Software und damit volle Handlungsfähigkeit, solange er das Original veräußert und keine Kopie zurück hält. Anderslautende Vertagsbedingungen sind für Deutschland nicht rechtsgültig. Siehe auch ungültigen Veräußerungsbedingungen von Mircosoft XP und Vistaversionen.


Das ist richtig soweit das Produkt auch in Deutschland erworben wird, also z.B. eine Windows Lizenz von Microsoft Deutschland. Außerdem ist der Verkauf ja wohl auch nicht das Problem. Sondern die Tatsache das der neue Benutzer auch kostenlose Updates haben will. Und da sagt Atomix halt 'Nein'.

Stell Dir mal vor ein User kauft sich die Pro Lizenz und verkauft die 1 Woche später wieder. Jetzt zieht sich der nächste die selbe Pro Version und verkauft die auch wieder... etc.
Zum Schluß sind da 8 Leute mit der selben Lizenz Nummer. Natürlich haben ja die 7 Verkäufer Ihre Lizenz verkauft und das Programm deinstalliert, bzw. nutzen es nicht mehr.... **rofl**

Ne, mal ganz im Ernst - bevor ich ein Produkt kaufe lese ich mir doch die Vertragsbedingungen VORHER durch und beschwere mich nicht im Nachhinein das ich das nicht getan habe. Da kann auch Atomix nix dafür. Die haben das schließlich ganz klar vor dem Kauf gesagt.

Und das Argument das es in Europa ja andere Gesetze gibt hilft da leider auch wenig weiter wenn der Gerichststand der Firma in den USA oder sonstwo ist.

Gruß, Heiko

P.S: Sorry, aber das Thema wurde schon eine million mal durchgekaut - ich reagier da mittlerweile etwas genervt drauf.
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 9:09 am
@jakovski

Hier haben auch schon andere ihre Lizenz verkauft und da wurde auch nichts gesagt:(


Godsilla aka Chromolli02
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 9:30 am
Marph84PRO InfinityMember since 2006
Allerdings haben nicht alle 8 Leute mehr Zugriff auf den Account, sondern nur der letzte User.

Der Accountname bleibt ja immer gleich, aber das Passwort wird sich immer ändern. Und dann können die 7 alten User ja auch keine Updates mehr ziehen.

Auch die Sache mit dem Online-Erwerb aus Deutschland in einem anderen Land mit anderen Endbenutzerbestimmung ist rechtlich gesehen ein ganz heikle Sache.

Es gilt hier deutsches Recht: Und da Atomix auch in Deutschland vetreibt - obwohl vom Ausland - sind sie an das Recht des jeweiligen Landes gebunden. Sollte jemand mal auf die Idee kommen und die Firmenpolitik von Atomix hierzulande anzufechten wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Atomix entweder die Endbenutzerbestimmungen in DE akzeptiert oder den Vertrieb hier einstellen muss.

Grüße, Martin

P.S. Und selbst wenn man den EULA Bestimmungen zustimmt haben diese in unserem Land keine Gültigkeit, da bei uns eine andere Gesetztgebung in diesem Punkt vorhanden ist.
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 9:30 am
BraenzuPRO InfinityStaffMember since 2007
zig mal wurde das alles schon erklärt und beschrieben, hat es noch sinn weiter darüber zu diskutieren??

bezüglich des verkaufsortes von vdj:

egal von wo auf der welt du es kaufst, bezugsquelle bleibt

Atomix Productions Inc.
Los Angeles CA 90036, USA

du kaufst es nicht in deutschland / schweiz / austria oder von wo auch immer. auslieferer ist immer

Atomix Productions Inc.
Los Angeles CA 90036, USA

oder kann mir einer ein geschäftssitz nennen von vdj in germany / schweiz / austria etc ???

Braenzu
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 9:39 am
jakovskiPRO InfinityStaffMember since 2006
Dj-D-Tronic wrote :
Allerdings haben nicht alle 8 Leute mehr Zugriff auf den Account, sondern nur der letzte User.

Der Accountname bleibt ja immer gleich, aber das Passwort wird sich immer ändern. Und dann können die 7 alten User ja auch keine Updates mehr ziehen.


Da gebe ich Dir recht, allerdings kann Atomix die weitere Nutzung der bestehenden Version bei den anderen 7 nicht unterbinden. Also ich kann Atomix da ganz gut verstehen.


Dj-D-Tronic wrote :
Auch die Sache mit dem Online-Erwerb aus Deutschland in einem anderen Land mit anderen Endbenutzerbestimmung ist rechtlich gesehen ein ganz heikle Sache.

Es gilt hier deutsches Recht: Und da Atomix auch in Deutschland vetreibt - obwohl vom Ausland - sind sie an das Recht des jeweiligen Landes gebunden. Sollte jemand mal auf die Idee kommen und die Firmenpolitik von Atomix hierzulande anzufechten wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Atomix entweder die Endbenutzerbestimmungen in DE akzeptiert oder den Vertrieb hier einstellen muss.

Grüße, Martin


Das sehe ich nicht so wie Du.... Die Domain über die der Verkauf läuft sowie der Firmensitz sind in den USA. D.h. Du schließt einen Internationalen Kaufvertrag ab. Da gilt eben NICHT Deutsches Recht sondern das Gesetz am Gerichtsstand des Verkäufers dessen Verkaufsbedingungen Du ja beim Kauf akzeptiert hast.

Atomix Vertreibt die Professional Version nicht IN Deutschland, sondern Du erwirbst diese aus den USA.

Dj-D-Tronic wrote :
P.S. Und selbst wenn man den EULA Bestimmungen zustimmt haben diese in unserem Land keine Gültigkeit, da bei uns eine andere Gesetztgebung in diesem Punkt vorhanden ist.


Mag so sein, aber auf dieser Grundlage gibt es trotzdem keinen Rechtsanspruch auf den Download und die Updates für Dein Produkt.
Eine Menge Hersteller von Software bieten lediglich den einmaligen Download der Software an und lassen sich danach jedes Update bezahlen.

Nix für ungut,
Heiko
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 9:44 am
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 10:16 am
jakovskiPRO InfinityStaffMember since 2006
Godsilla wrote :
@jakovski

Im folgendem Tread hast du aber noch was anderes geschrieben ist ja merkwürdig.


http://www.virtualdj.com/forums/112495/German_Forum/User_Name__ndern_lassen.html?search=verkaufen&page=1


Finde ich eigentlich nicht merkwürdig...

jakovski wrote :
Laut den Geschäftsbedingungen von Atomix ist ein Weiterverkauf der Software nicht zulässig. Geduldet wird im Moment der Weiterverkauf und die Weitergabe der Login Daten an den Käufer.


Ich habe geschrieben das der Verkauf NICHT zulässig ist. Der Verkauf wurde bisher geduldet. Dieser Aspekt hat sich wohl jetzt geändert.

Gruß, Heiko
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 10:36 am

Ja dann hab ich woll pech gehabt das sich das grade bei mir geändert hat. Bin seit 4 jahren zufriedener VDJ user und dann sowas:(

 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 10:43 am
jakovskiPRO InfinityStaffMember since 2006
Godsilla wrote :

Ja dann hab ich woll pech gehabt das sich das grade bei mir geändert hat. Bin seit 4 jahren zufriedener VDJ user und dann sowas:(



Kann Dir da leider auch keine weiteren Informationen dazu geben. Bisher wurde es halt immer geduldet. Keine Ahnung was da bei Atomix z.Zt. abgeht. Bin ja auch 'nur' User und habe da leider keine so tiefen Einblicke.

Gruß, Heiko
 

Posted Thu 23 Jul 09 @ 10:56 am
Braenzu wrote :
zig mal wurde das alles schon erklärt und beschrieben, hat es noch sinn weiter darüber zu diskutieren??


Offensichtlich ja, da der User immer noch in den Seilen hängt.

Jetzt wird es kompliziert... ;-)

Wenn die bisherige Geschäftspolitik so war, dass Weiterverkäufe geduldet wurden, liesse sich juristisch ohne weiteres daraus ein gewisses Gewohnheitsrecht ableiten.
Was wir nicht vergessen dürfen: Der Kunde ist typischerweise Verbraucher, kein Gewerbetreibender. Daher gilt auch der Gerichtsstand USA nicht, da bei Verbrauchern IMMER das dem Wohnsitz des Verbrauchers zugeordnete Gericht zuständig ist (also Deutschland).
Und deutsche Gerichte tendieren im Zweifelsfalle sehr oft dazu, den Verbraucher zu schützen anstatt die Geschäftsinteressen der Firmen zu schützen.
Also müsste -rein theretisch- Atomix den User verklagen, wenn sie den Weiterverkauf unterbinden wollen. Mit bescheidenen Aussichten auf Erfolg.
Atomix geht den für sie einfacheren Weg, indem sie zukünftige Updates sperren (über die Sperrung des Accounts). Jetzt müsste der User Atomix verklagen, was natürlich in keiner Relation zum Anschaffungspreis steht.

Gesetzt den Fall, der neue User hat eine Rückabwicklung gemacht (was er ja tun wird, da er die Software nicht nutzen kann), hat natürlich der Ursprungsuser vollen Anspruch auf die bisherigen Rechte. Nur wenn jetzt Atomix den Account sperrt, werden ihm die bisherigen Rechte entzogen, obwohl er den vollen Preis dafür bezahlt hat. Auch das hätte vor (deutschen!) Gerichten keinen Bestand. Da aber der Geschäftssitz in den USA liegt, ist an diese Firma nicht ohne weiteres juristisch heranzukommen. Und dessen ist sich Atomix sehr wohl bewusst.
Eine gewisse Willkür verwundert da nicht.

 

Posted Fri 24 Jul 09 @ 3:54 am
happyuser wrote :
Braenzu wrote :
zig mal wurde das alles schon erklärt und beschrieben, hat es noch sinn weiter darüber zu diskutieren??


Offensichtlich ja, da der User immer noch in den Seilen hängt.

Jetzt wird es kompliziert... ;-)

Wenn die bisherige Geschäftspolitik so war, dass Weiterverkäufe geduldet wurden, liesse sich juristisch ohne weiteres daraus ein gewisses Gewohnheitsrecht ableiten.
Was wir nicht vergessen dürfen: Der Kunde ist typischerweise Verbraucher, kein Gewerbetreibender. Daher gilt auch der Gerichtsstand USA nicht, da bei Verbrauchern IMMER das dem Wohnsitz des Verbrauchers zugeordnete Gericht zuständig ist (also Deutschland).
Und deutsche Gerichte tendieren im Zweifelsfalle sehr oft dazu, den Verbraucher zu schützen anstatt die Geschäftsinteressen der Firmen zu schützen.
Also müsste -rein theretisch- Atomix den User verklagen, wenn sie den Weiterverkauf unterbinden wollen. Mit bescheidenen Aussichten auf Erfolg.
Atomix geht den für sie einfacheren Weg, indem sie zukünftige Updates sperren (über die Sperrung des Accounts). Jetzt müsste der User Atomix verklagen, was natürlich in keiner Relation zum Anschaffungspreis steht.

Gesetzt den Fall, der neue User hat eine Rückabwicklung gemacht (was er ja tun wird, da er die Software nicht nutzen kann), hat natürlich der Ursprungsuser vollen Anspruch auf die bisherigen Rechte. Nur wenn jetzt Atomix den Account sperrt, werden ihm die bisherigen Rechte entzogen, obwohl er den vollen Preis dafür bezahlt hat. Auch das hätte vor (deutschen!) Gerichten keinen Bestand. Da aber der Geschäftssitz in den USA liegt, ist an diese Firma nicht ohne weiteres juristisch heranzukommen. Und dessen ist sich Atomix sehr wohl bewusst.
Eine gewisse Willkür verwundert da nicht.



Ein Gewohnheitsrecht ? Entsteht ja erst dann wenn es wirklich "schon immer so war" und das sind meines erachtens minimum 20 Jahre wobei das immer interpretation des Richters ist! und solang gibts Atomix gar net ...

Aber wir sind hier keine Rechtsberatung! und sowas auf dem Forum des Verkäufers zu diskutieren ist mehr als unpassend!
 

Posted Fri 24 Jul 09 @ 4:31 am
So ist es Heiko


closed

 

Posted Fri 24 Jul 09 @ 5:46 am


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