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Forum: German Forum

Topic: Finanzamt - Auflegen

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LinzaHome userMember since 2009
Hey Leute.
im November lege ich das erste mal auf vor ca 500 Leuten bei einem Schulball.
folgend hätte ich bis jetzt keine Gigs gegen Bezahlung.
wie gehe ich da vor bezüglich Finanzamt etc.?
für einmal auflegen.
Lg Philipp
 

Posted Mon 12 Jul 10 @ 9:37 am
 

Posted Mon 12 Jul 10 @ 9:48 am
Bei diesen Minderarbeiten bezahlst du eh keine Steuern... es kommt drauf an wieviel du im Jahr verdienst.
 

Posted Mon 12 Jul 10 @ 9:53 am
Für diese kleineren Gigs un d sofern du nicht vor hast das im großen und ganzen gewerbsmäßig zu machen..

Gehe einfach zu deinem Finanzamt und kläre das persönlich ab.

Im normalfall bestätigt dir dort jemand die meldung

und du musst dann nur ne steuererklärung machen und dort den zusatverdienst angeben..

darfst das dann auch ohne steuer quittieren..
 

Posted Mon 12 Jul 10 @ 10:33 am
holgerhPRO InfinityMember since 2008
Ähmmmm...

<KLUGSCHEISSMODUS AN>
schaut mal auf die Länderflagge.....unser Freund ist aus der Alpenrepublik.....ich wäre da mit Ratschlägen vorsichtig, denn ich weiß nicht ob das in den Tälern zwischen den Bergen auch so wie bei uns Flachländlern geregelt ist. Ich glaube das einzige sichere ist wirklich vorab mit dem Finanzamt zu sprechen...
</KLUGSCHEISSMODUS AUS>

Beste Grüße
Holger
 

Posted Tue 13 Jul 10 @ 4:54 am
hi Holger,

Ich denke das es in der Alpenrepublik ähnlich ist, also zumindest als ich da noch war...

Da gab es ne gewisse Grenze für die man schaffen durfte und durfte auch Quittieren nur eben keine Steuer einbehalten.

Aber generell gilt das eine kurze Absprache mit dem Finanzamt viele Problem löst.
*Gerücht *
Meine letzte Info war adas man mit der eindeutigen lifetime Steuernummer die man jetzt zugeteilt bekommt genau auf solche Verdienste kontrolliert wird, weil du ja in D 400 Euro jobben kannst und noch zb als DJ ohne Gewerbe und dies Jobs aber gesamt auf deinen Freibetrag gerechnet werden.
*Gerücht ende*
 

Posted Tue 13 Jul 10 @ 5:02 am
Ich habe diese Frage mal ans Finanzamt weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:

ZITAT:

Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen das Merkblatt "Informationen für Schüler und
Studenten zu Ferienjobs" der Oberfinanzdirektion Niedersachsen empfehlen.

http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?&navigation_id=17514&article_id=67742&_psmand=110


(falls Link nicht funktioniert, bitte kompletten Link kopieren)

Das Merkblatt ist auch für Geringverdiener geeignet.

Gewerbeanmeldung:

eine Gewerbeanmeldung ist unabhängig vom Verdienst. Für einen einmaligen
Verdienst ist eine Gewerbeanmeldung i.d.R. nicht notwendig.
Eine Tätigkeit wird spätestens anmeldepflichtig, wenn die Absicht besteht,
sich wie ein Händler am wirtschaftlichen Verkehr zu beteiligen (Geschäfte
regelmäßig abzuwickeln).
Bei Zweifelsfragen zur Gewerbeanmeldung kontaktieren Sie bitte das Ordnungs-
bzw. Gewerbeamt der jeweiligen Stadt.

Einkommensteuererklärung:

Hinweise und Informationen zur Steuererklärung und zur Einkommensteuer finden
Sie im Merkblatt der Oberfinanzdirektion Niedersachsen unter

Betätigung als Selbständiger/Gewerbetreibender --> Einkommensteuererklärung
und Höhe der Einkommensteuer!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.


ZITAT ENDE
 

Posted Wed 14 Jul 10 @ 5:26 am


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