Quick Sign In:  

Forum: German Forum

Topic: Alles um die Rechte der Musik (Gema, Deutschland/Akm, Österreich/ Suisa, Schweiz) - Page: 3

This part of topic is old and might contain outdated or incorrect information

prinzipiell ist jeder musiker selbst dafür verantwortlich, eine veranstaltung bei der gema zu melden. aus dem gewohnheitsrecht wird einfach davon ausgegangen, daß der veranstalter die anmeldung gemacht hat. soll aber wohl auch schon djs gegeben haben, die im irrglauben - die anmeldung sei erfolgt - auf die schnauze gefallen sind.

bei discos und clubs, die jede woche gäste empfangen, kann man zu 99% davon ausgehen, daß es ordnungsgemäß angemeldet ist. bei öffentlichen veranstaltungen, die z.b. nur einmal im jahr stattfinden (ok, 'mayday' oder 'wacken' abgesehen), sollte man den veranstalter schon mal fragen, wie's mit der anmeldung aussieht.
 

Posted Sat 17 Jan 09 @ 3:53 am
Festplatte verschlüsseln und nicht zuviel darüber nachdenken
 

Posted Sat 17 Jan 09 @ 5:14 am
Wer es gern schwarz auf weiß hat - auf der Website der GEMA gibt es mittlerweile auch Richtlinien für DJs (Rubrik Information):

http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/diskotheken-tanzlokale-musiknutz/

D.h. wenn man Kopien von Tonträgern öffentlich aufführt (selbst gebrannte CDs, Dateien auf Festplatten, Sticks etc.), wird für den Veranstalter sofort der 30%ige Kopier-Aufschlag fällig. Der Spezialfall, dass eine MP3-Datei nur ein einziges Mal geladen und gespeichert wurde, ist hier natürlich nicht aufgeführt, weil in der Praxis wohl kaum nachzuprüfen.

Über die Herkunft der MP3s schweigen sich die Infos auch aus - ob also von CD gerippt, als MP3 direkt gekauft oder im (Web)-Radio legal mitgeschnitten - die GEMA interessiert zunächst nur, ob die Aufführungsgebühr und ggf. der Zuschlag bezahlt wird.

Und wer ab und zu in Fahrstühlen, Arztpraxen, bei Beerdigungen oder in AB-Warteschleifen auflegt, sollte sich mal durch den Tarifdschungel wühlen - es gibt kaum etwas, was hier nicht geregelt ist. Wir sind hier ja nicht in der Schweiz, wo offensichtlich alles drunter und rüber geht ;-).


 

Posted Sun 18 Jan 09 @ 7:21 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
jakovski wrote :
happyuser wrote :
Alles andere, was dir hier erzählt wird, stimmt schlicht und ergreifend nicht.


Da Du ja augenscheinlich Informationen besitzt die weder die User hier im Forum noch die Gema haben wäre es nett wenn Du mal die Grundlage Deiner Aussage posten könntest.

Mein Anruf bei der Gema hat nämlich leider eine etwas andere Aussage erbracht. Laut Gema in Wiesbaden wird beim Kauf eines Tonträgers oder Liedes ein Lizenzvertrag mit dem Verkäufer geschlossen. Dieser Lizenzvertrag regelt die Verwertung des auf dem Datenträger oder online erworbenen Songs.

Der Einzelhandel lizensiert keinerlei Aufführungsrechte sondern hat diese Aufgabe der GEMA zugesprochen die durch Verträge mit der Musikindustrie deren Aufführungsrechte Lizensiert (GEMA Zahlungen).

Daraus folgt auch die prinzipielle Möglichkeit gekaufte Medien auf einer Veranstaltung zu spielen da hier durch die Bezahlung der GEMA die Lizenz abgegolten ist.

Laut GEMA liegt bei einem Onlinekauf die Rechtslage (momentan) anders. Hier hat der Verkäufer direkt mit der Musikindustrie entsprechende Verträge. Er darf gemäß seiner Vorgaben Musik für eine öffentliche Aufführung Lizensieren oder halt eben nicht - wie im Falle von Napster laut deren AGBs ja auch explizit ausgeschlossen !!!

happyuser wrote :
Dasselbe wie bei CDs, auf denen auch steht, dass eine "öffentliche Vorführung" nicht erlaubt ist. Mit der GEMA-Anmeldung hast du dir dann aber sozusagen die Rechte für eine öffentliche Vorführung gekauft.

Das stimmt so nicht. Bei der CD ist es lediglich so das die Lizensierung zur Aufführung durch die GEMA lizensiert wird. Deshalb ist der Aufdruck auch nach Zahlung der GEMA Gebühr aufgehoben.

happyuser wrote :
Und BTW, Grooveshark hat beileibe nicht "alles" (Mainstream ist gut vertreten; mau sieht es dagegen mit Nischenmusik aus), und teilweise noch falsch getaggt (falscher Titel, der mit dem gesuchten gar nichts zu tun hat). Ist ja auch eigentlich ein kostenloser Service, da kann man sich ja auch schlecht beschweren... ;-)

Auch das ist so nicht richtig. Grooveshark bietet auf seiner Webseite einen beschränkten Schnupperzugriff auf einen Teil seines Datenbestandes. Der Zugriff auf die kompletten Daten wird erst nach einer Anmeldung eines kostenpflichtigen Accounts dort freigeschaltet.

Es ist jedoch richtig das der Grooveshark Account billiger ist als das angebotene Abo von Atomix. Hier sei jedoch gesagt das ein Teil der Einnahmen als Vergütung von Usern eingesetzt wird die kostenlos und in Ihrer Freizeit Skins erstellen oder Plugins schreiben. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang noch zu sagen das ein Grooveshark Account in VDJ nicht verwendet werden kann !

Wie gesagt, möglicherweise hat ja die Dame bei der GEMA keine Ahnung und Du schickst uns einen Link unter dem die entsprechende Rechtliche Regelung erklärt wird.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen das sich die Aussage der Dame bei der GEMA mit den Aussagen der Hotline von Napster deckt.
Napster lizensiert für gekaufte Einzelsongs die Aufführungsrechte mit - also per Bezahlung bei der GEMA. (Wusste gar nicht das Napster auch Songs einzeln zum Kauf anbietet.... Das dürfte dann ja so in etwa das selbe Lizenzmodell sein wie bei Beatport.)

Die Musiktitel die aus den Napster Flatrate Angeboten stammen sind hiervon jedoch explizit ausgenommen. D.h. sie dürfen weder aufgeführt noch in einer anderen Weise kommerziell vermarktet werden.

Gruß, Heiko

P.S. Und jetzt bitte BACK TO TOPIC ! Eigentlich geht es hier um Lieder die gesucht werden und nicht um Napster und Gema. Vor allem weil dieses Thema schon mehrfach hier besprochen wurde. Aber hey - irgendwer hat immer wieder ein paar 'neue Geheime Informationen' :-( **lol**


 

Posted Tue 22 Jun 10 @ 10:52 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
happyuser wrote :
jakovski wrote :


Da Du ja augenscheinlich Informationen besitzt die weder die User hier im Forum noch die Gema haben wäre es nett wenn Du mal die Grundlage Deiner Aussage posten könntest.

Das scheint offensichtlich so zu sein. So wie seinerzeit mit dem Grooveshark-Account, wo auch erst hier im Forum von mehreren Usern behauptet wurde, dass über den VDJ-Account mehr Titel zur Verfügung gestellt würden und ich erst durch Nachfrage bei Grooveshark direkt die Antwort bekam, das dem nicht so ist.
Ich bin mir sicher, seinerzeit eine entsprechende Seite bei der/über die GEMA gefunden zu haben. Da ich momentan aber weder die Zeit noch die Lust habe, in den Tiefen des Internets zu wühlen, kannst du gerne die passende Seite raussuchen und den Gegenbeweis anreten.



jakovski wrote :
Mein Anruf bei der Gema hat nämlich leider eine etwas andere Aussage erbracht.

Anrufen und GEMA sind so Dinge für mich, die nicht passen. Zumal man dort recht schnell den Eindruck gewinnt, dass die selber nicht wissen, was Sache ist. Zwei Anrufe von mir bei der GEMA München zum selben Thema ergaben zwei komplett unterschiedliche Aussagen...

Zeig mir doch bitte mal die Seite, auf der steht, dass mit Netsearch alles legal ist. Nur weil Atomix (USA) die Technologie anbietet, heisst das noch lange nicht, dass die User weltweit rechtlich auf der sicheren Seite sind. Was kümmert es Atomix, wenn in Deutschland ein DJ rechtliche Probleme bekommt?

jakovski wrote :
Grooveshark bietet auf seiner Webseite einen beschränkten Schnupperzugriff auf einen Teil seines Datenbestandes. Der Zugriff auf die kompletten Daten wird erst nach einer Anmeldung eines kostenpflichtigen Accounts dort freigeschaltet.

Wo steht das? Meines Wissen ist der VIP-Account nur mit mehr Features ausgestattet.

jakovski wrote :
Hier sei jedoch gesagt das ein Teil der Einnahmen als Vergütung von Usern eingesetzt wird die kostenlos und in Ihrer Freizeit Skins erstellen oder Plugins schreiben.

Sorry- aber das ist Quatsch. Auch wenn sich das so sozial und freiwillig anhört, sollte man die Atomix-Geschichte schon besser kennen, um zu wissen, dass es anders ist.
Bis vor ein, zwei Jahren gab es mehrere begnadete Skin-Schreiber, die dann aufgehört haben, Skins zu machen, weil sie Atomix nicht mehr ihre wertvolle Arbeit umsonst in den Rachen werfen wollten. Immerhin verdient Atomix indirekt Geld mit den Skins, weil dadurch die Attraktivität des eigentlichen Produktes erhöht wird. Nachdem dann die genannten User (z.B. Format) aufgehört hatten, hat Atomix es nicht geschafft, selbst ordentliche Skins zu bauen und mussten notgedrungen Geld dafür zahlen. Also von wegen "freiwillig" und "ein Teil wird wieder ausgeschüttet".
Es ist Aufgabe von Atomix, das Produkt attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten, und wenn sie dafür ordentlch Geld nehmen, müssen sie auch etwas dafür ausgeben.
Und das Ganze unabhänig von Netsearch, da das damit nun überhaupt nichts zu tun hat. Da wurde nur einmal eine Schnittstelle programmiert und das war's.


jakovski wrote :
Wichtig wäre in diesem Zusammenhang noch zu sagen das ein Grooveshark Account in VDJ nicht verwendet werden kann

In VDJ nicht, aber mit einem entsprechendem Setup (externe Soundkarte, Pro-Version von VDJ) schon. Habe es selbst letztes Wochenende auf VA ausprobiert. Einfach den Windows-Sound auf einen nicht benötigten Kanal legen, ab zum Mischer und gut ist. Natürlich kann man nicht beatgenau mixen innerhalb VDJ; dafür muss ich nicht warten, bis der Track geladen ist. Er ist quasi SOFORT abspielbereit.



jakovski wrote :
P.S. Und jetzt bitte BACK TO TOPIC !

DU wolltest es wissen... :-)

happyuser
 

Posted Tue 22 Jun 10 @ 10:52 am
tanziPRO InfinityMember since 2005
Quote :
D.h. wenn man Kopien von Tonträgern öffentlich aufführt (selbst gebrannte CDs, Dateien auf Festplatten, Sticks etc.), wird für den Veranstalter sofort der 30%ige Kopier-Aufschlag fällig. Der Spezialfall, dass eine MP3-Datei nur ein einziges Mal geladen und gespeichert wurde, ist hier natürlich nicht aufgeführt, weil in der Praxis wohl kaum nachzuprüfen.


Aber es wäre schon ganz entscheidend zu wissen ob der Vervielfältigungszuschlag JEDESMAL anfällt oder nur einmalig. Normalerweise werden wir unsere Titel wohl nicht täglich auf einer neuen Festplatte speichern, oder? Somit wird ja auch nicht jedesmal vervielfältigt.

Gruss Tanzi
 

Posted Tue 22 Jun 10 @ 5:44 pm
Der fällt jedesmal leider jedesmal an!
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 12:45 am
So wie ich die Geschichte verstehe,
fällt die Gebühr ja nicht auf den "besitz" der Daten an,
sondern lediglich auf die "öffentliche Vorführung".

Jedesmal wenn etwas öffentlich vorgeführt wird,
"will" / "soll" die GEMA daran verdienen und somit auch die Künstler.

OBERFLÄCHLICH kann man sagen,
dass man Grundsätzlich eigentlich alles spielen kann (selbstgebrannte MP3's, CD's, usw.),
es ist nur eine Frage der Tarife (wird eben bei selbstgebrannten teurer),
die der VERANSTALTER bezahlen muss.
Wenn du als DJ selber Veranstalter bist,
musst du es selber zahlen.
Das ist dann aber eigentlich seltener der Fall.

ANGABEN OHNE GEWÄHR !!!

http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/informationen/information_discjockeys.pdf
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 12:51 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Was ist, wenn ich meine selbst gebrannte CD, mit meinen selbst produzierten Liedern spiele?

Muss ich mir, da ich in dem moment ja Künstler, Label, Manager in einer Person bin, auch GEMA Gebühren zahlen??
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 2:34 am
Naja wenn du alleiniger Rechteinhabe bist aller Inhalte - wieso solltest du dann etwas zahlen ?

 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 2:50 am
PachN wrote :
Was ist, wenn ich meine selbst gebrannte CD, mit meinen selbst produzierten Liedern spiele?

Muss ich mir, da ich in dem moment ja Künstler, Label, Manager in einer Person bin, auch GEMA Gebühren zahlen??


Nein.
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 2:52 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Was weiß denn ich ob ich dann was zahlen muss :)
Manche rechtslagen hier in D sind nicht wirklich logisch.
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 2:55 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
PachN wrote :

Manche rechtslagen hier in D sind nicht wirklich logisch.


Doch XD

 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 3:00 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Ja??

Wieso muss ich dann GEZ zahlen, wenn ich ein internetfähigen PC besitze? Damit aber nicht ins Internet gehe?
Laut GEZ ist die Begründung, da das Gerät vorhanden ist und die Möglichkeit besteht, dass man damit gebührenpflichtigen Content anschauten könnte.

Nur weil das funktionierende Gerät vorhanden ist, darf ich jetzt noch lange kein Kindergeld beantragen, nur weil die Möglichkeit besteht -_-

:P
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 3:06 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Haui70 wrote :
PachN wrote :

Manche rechtslagen hier in D sind nicht wirklich logisch.


Doch XD



Kennst Du Ironie?

Der Thread war bis jetzt so schön mit guten Infos gefüllt.
Lassen wir es gut sein, ok?!
Brauchst nicht zu antworten! ;-)
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 3:08 am
PachN wrote :
Wieso muss ich dann GEZ zahlen, wenn ich ein internetfähigen PC besitze?


GEZ soll wohl demnächst irgendwann pro Haushalt, nicht mehr nach Person/Geräte, abgerechnet werden.
Egal was und wieviele Personen da in dem Haushalt vorhanden sind, sollen wohl etwa 18 Euro abgezogen werden.

Eigentlich auch eine berechtige Sache, weil irgendwo nutzen wir doch alle Rundfunk,
auch wenn es viele abstreiten, oder einige wirklich nur tatsächlich wenige Stunden im Jahr hören.
Autoradio hat doch auch jeder. Handy. Rechner. TV. Rundfunk kommt überall her.

Und wenn sich bald die Handys von den Rundfunkstrahlen (Radio, WLAN ...) von selbst laden,
wird die GEZ bestimmt wieder teurer. Hihi.
Dafür gibt es schon erste Prototypen. SORRY, falsches Thema...

PachN wrote :
Laut GEZ ist die Begründung, da das Gerät vorhanden ist und die Möglichkeit besteht, dass man damit gebührenpflichtigen Content anschauten könnte.


Warum zahlst du ganzjährig Steuern für's Auto, wenn du es nicht jeden Tag nutzt?
Auch wenn es etwas anderes ist, man kann eben nicht überwachen, wer Rundfunk wirklich nutzt und wer nicht.

Aber bleiben wir lieber beim eigentlichen Thema: GEMA.
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 3:47 am
PachN wrote :


Muss ich mir, da ich in dem moment ja Künstler, Label, Manager in einer Person bin, auch GEMA Gebühren zahlen??

Nur wenn man Mitglied der GEMA ist. Und das ist man nur dann, wenn man sich dadurch einen Vorteil (eventuelle GEMA-Ausschüttungen) verspricht. Also so gut wie bei allen kommerziellen Projekten.
Solltest du dich rein als Künstler sehen und keine Gewinnerzielungsabsicht haben, kannst du natürlich eigene Produktionen frei überall abspielen und musst dafür auch keine Gebühren bezahlen.

happyuser
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 4:11 am
happyuser wrote :
PachN wrote :


Muss ich mir, da ich in dem moment ja Künstler, Label, Manager in einer Person bin, auch GEMA Gebühren zahlen??

Nur wenn man Mitglied der GEMA ist.


Warum sollte man für seine eigenen Werke bezahlen?
Nur weil man mit der GEMA irgendwelche Verträge eingeht, heißt es doch noch lange nicht,
Dass man verpflichtet ist, für seine eigene Musik zu bezahlen.

Solange du Urheber der Musik bist, kannst du sie spielen wo und wann du willst.
Dafür musst du aber Veranstalter sein.
Wenn du als DJ und nicht Veranstalter in der Discothek Musik von dir auflegst,
bezahlt der Veranstalter trotzdem GEMA Gebühren, weil es ja nicht seine, sondern deine Musik ist.
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 4:24 am
es geht um das produzierte und da hat happy vollkommen recht!

wenn du als Künstler ein Lied selber Produzierst und komplett alle rechte selber besitzt kannst DU dich bei der gema anmelden - dann kannst du ggf. durch die GEMA eine Ausschütung bekommen weil dein Lied ja gespielt werden könnte.

Wenn du das nicht willst musst du der GEMA auch nicht beitreten und dann kannst du es einfach selber so verteilen und spielen.
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 4:39 am
Das stand doch garnicht zur Frage.

Die Frage war, ob man für seine eigene Musik bezahlen musst.

Wenn du dich bei der GEMA anmeldest, bezahlst du nichts für deine Musik, sondern lediglich die normalen Tarife/Beiträge, um etwas von der Ausschüttung zu erhalten.

Trotzdem bezahlt man doch nichts für seine Musik.
 

Posted Wed 23 Jun 10 @ 5:38 am
98%