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Forum: German Forum

Topic: Alles um die Rechte der Musik (Gema, Deutschland/Akm, Österreich/ Suisa, Schweiz) - Page: 2

This part of topic is old and might contain outdated or incorrect information

AdvokutPRO InfinityMember since 2010
Erlaubnis des Künstlers->check

Erlaubnis der Plattenfirma->check

Erlaubnis des Vertriebes->check

Gema informieren und Lizenz holen (Geld bezahlen)->check

wenn irgendwas davon fehlt sieht es aus juristischer Sicht schlecht aus für uns. Zum Glück gibt es eine inoffizielle Grauzone, da erstmal irgendeine der 4 Parteien darauf aufmerksam werden muss. Bei Künstler und Plattenfirma kann man Glück haben da sie sich "freuen" umsonst Promotion zu bekommen.

Jetz stellt euch mal vor man mixt us-rap, EDM oder was anderes internationales. Stell ich mir lustig vor Snoop Dogg zu erreichen nur um seine Erlaubnis zu bekommen Bow wow wow jippie yo jippe yeah zu scratchen.... geschweige denn Lynard Skynard oder oder oder...
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:36 pm
wie siehts dann erst mit FALCO, AALYAH, 2PAC aus????

Nicht erreichbar, und noch nicht lang genug tot???
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:43 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
bei verstorbenen Künstler halten meistens die Familienmitglieder die Rechte, oder bei den Beatles Michael Jackson. Da muss man fast schon für studieren um rauszubekommen wer welche Rechte hat. Keine Ahnung wie es mit Beethoven oder Mozart usw aussieht, da haben dann wohl die jeweilien Länder die Rechte, da Kulturerbe bzw Weltkulturerbe.. frag die UN :D


Hier noch was zu Mixes (wurde ausgeloggt,kann nich editieren)


Man kann Mixe am besten mit den von Tanzorchestern oder Schlagersängern bekannten Potpourris oder Medleys vergleichen. Ein Mix entsteht im Gegensatz dazu am (Computer-)Mischpult und Ausgangsmaterial sind meist handelsbliche Tonträger. Dabei werden die einzelnen Teile nicht einfach nur hintereinander gekoppelt, sondern übereinandergeblendet und mit eigenen Zusätzen und einer durchgehenden rhythmischen Struktur versehen.
Die häufig beachtlichen Leistungen der Fertiger solcher Disco-Mixe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wirtschaftliche Auswertung fremder Tonträger ohne ausdrückliche Erlaubnis der Berechtigten nicht zulässig ist. Der Schöpfer solcher Mixe kann sich gegen den Piraterievorwurf absichern, indem er sich mit den Rechteinhabern in Verbindung setzt, bevor er sie der Öffentlichkeit anbietet. Das bedeutet allerdings auch, daß er bereit ist, deren Entscheidung (also auch ein etwaiges "Nein") zu akzeptieren.

Quelle: http://www.ifpi.de/recht/piraten.doc
Stand 2002, hat sich aber bis heute leider nix geändert.

Bei Entdeckung bzw Feststellung handelt es sich um einen Piraterie-Vorwurf, und wir haben doch alle die Werbung gesehen wo ne Mutter mit Kindern vor nem Backsteingebäude singt,oder? 5 Jahre min. :-o peace
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:48 pm
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hallo greatmesk,
das mag auf Remixes/Veränderungen etc. zuterffen.
Weiß ich ich nicht, kannst Du aber Recht haben. Im großen und ganzen kann ich es mir im internationalen bzw. Europarecht nicht vorstellen das wir da großartig anders ticken wie der Rest der Welt/Europa.
Bei "normalen" DJ sieht die Geschichte in der Regel etwas anders aus, da diese den Track nicht verändern sondern nur für den Übergang in den nächsten Song sorgen. Genaugenommen müßten sich dann auch die Radiosender die Genehmigung zum Übergang oder Einblenden eines Jingels holen da auch diese das künstlerische Werk verändern.
In der Regel werden die Gema Gebühren etc. vom Veranstalter bezahlt und nicht vom DJ. Für Lizenzen bzgl. der Tracks intersessieren die sich nicht in erster Linie.
Im Falle einer Prüfung müßte ein DJ nur nachweisen können das er im Besitz der jeweils gekauften Lizenz ist.
Sofern Du allerdings als DJ eine eigene Veranstalltung aufziehst und dafür einnahmen tätigst mußt auch Du das bei der Gema anmelden und einen Obulus bezahlen. Bei privaten Veranstalltungen ohne entgelt sieht das wiederum ganz anders aus
Mist, da hat es mal einen Spitzenthread im deejayforum gegeben, wo das Ganze iener wirklich bei der Gema etc. hinterfragt und niedergeschrieben hat.
Leider bin ich zur Zeit in meiner "normalen" Arbeit und kann nicht ins deejayforum weil das hier geblockt wird.
Wenn ich mal Zeit habe, suche ich das Ding.

Bis denn
Haui
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:54 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
Bei mixe sind Mixtapes usw gemeint. Kopplungen wäre Track 1 stop track 2 play, so legt doch keiner auf... wir machen doch alle schöne Übergänge bzw Überblendungen.

Also, mit Kauf einer Cd/Vinyl/MP3 hat man kein Recht es öffentlich vorzuführen. Dafür muss man die Gema bezahlen, jeweils der Betreiber wie du schon sagtest. Radios zahlen zB auch für Snippets.

Öffentliche Vorführung, Vertrieb usw MUSS gestattet sein vom Rechtsinhaber (bei live auftritten als dj die gema)sonst ist es illegal. Schonmal das Warnbild am Anfang jeder DVD durchgelesen? (ich mein nich das mit "all actors are over the age of 18") ;)

Bei Mixtapes vertreibt man musik die man nicht selber hergestellt hat. Daher muss man Urheber,Vertrieb,Label usw um Erlaubnis bitten und die Gema bezahlen. Das ist eine ganz klare Rechtssituation an der nicht zu rütteln ist. Google mal Dj Drama, der hat sogar offiziell für Warner Mixtapes gemacht, bei dem ist das SWAT gekommen, wegen Piraterie. Man selbst ist nie auf der sicheren Seite.
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 4:10 pm
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hallo greatmesk,
mit Sicherheit alles Richtig nur vielleicht zuviel auf einmal!

Ich habe den Verfasser des Thread angeschrieben und gefragt ob ich das hier reinsetzen kann.

erstmal der generelle Link:
http://www.deejayforum.de/39-business-and-recht/47614-wir-fragen-die-gema-antwortet.html

Und dann noch sowas wie ein Summary:

Vorab kurz zur Einführung: Was ist die GEMA?
Bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die ca. 60.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger vertritt. Im Gegensatz zur Annahme, die GEMA sei eine Behörde, ist sie tatsächlich ein Verein, arbeitet also nicht gewinnorientiert. Die GEMA hat mehrer Aufgaben. Sie prüft ob und wo urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt, wiedergegeben, gesendet, vervielfältigt oder verbreitet wird. Dazu gehört beispielsweise das Abspielen von Musik in Diskotheken.
Weiterhin prüft die GEMA wer welche Urheberrechte hat und nimmt das Inkasso für die Nutzung von Musikrechten vor. Die GEMA sieht sich selbst nicht als reines Inkasso-Unternehmen, sondern als dienstleistendes Bindeglied zwischen Autor und Nutzer. Zudem erfüllt die GEMA auch einen, vom Gesetzgeber erteilten, Kultur- und Sozialauftrag. Laut Verteilungsplan fließen 10% der Erträge des Aufführungsrechtes sozialen und kulturellen Zwecken zu.
Womit wir bei den Zahlen sind: Nach dem aktuellen Geschäftsbericht 2006 wurden Erträge in Höhe von 874 Millionen erzielt, von welchen, nach Abzug der Aufwendungen, etwa 752 Millionen an die Mitglieder ausgeschüttet wurden. Das Gros der Erträge, knapp 400 Millionen stammen aus Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten, also auch aus der Quelle die eine DJ am ehesten betrifft, dem Club oder der Diskothek.

Wofür ist nun also zu zahlen und was ist bei der Nutzung von MP3s im Club zu beachten?
Bei der Nutzung von MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer gebrannten CD stellt das Speichern eine Vervielfältigung dar und das ist nur für die private Nutzung erlaubt. Zur öffentlichen Wiedergabe muss zusätzlich die Lizenz für die Vervielfältigung erworben werden. Ansprechpartner für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA ist immer der Veranstalter. Sofern der DJ nicht in Personalunion auch Veranstalter ist, hat er diesen zu informieren, wenn er gebrannte CDs oder Dateien von einer Festplatte nutzt. In dem Fall werden dem eigentlichen Tarif für die Wiedergabe 30% “Vervielfältigungslizenz” zugeschlagen. Diese 30% wurden mal mit dem Diskothekenverband beschlossen, werden aber gemeinhin nicht nur auf Diskos, sondern auf Veranstaltungen in regelmäßig bespielten Orten angewandt.

Stimmt es, dass man, wenn man selbst gebrannte Zusammenstellungen auf CDR oder von Vinyl/CD gerippte MP3s nutzt, bei der Aufführung die Originaltonträger oder die Rechnungen über diese dabei haben muss?
Aus Sicht der GEMA ist das nicht notwendig. Auf jeden Fall ist die oben schon angesprochene “Vervielfältigungslizenz” zusätzlich zur GEMA Abgabe zu zahlen. Das Durchforsten eines Datenträgers nach möglicherweise illegal erlangtem Inhalt ist nicht Aufgabe der GEMA, schon gar nicht während einer Veranstaltung. Gleichwohl gibt es andere Stellen, die daran Interesse und auch Möglichkeiten haben, zuvorderst die Musikindustrie.

Was geschieht mit einem MP3, wenn man den gerippten Originaltonträger verkauft?
Auch hier ist die GEMA nicht die richtige Adresse für die Frage. Aus Sicht der GEMA kann man das File, da es eine private Vervielfältigung ist, behalten. Aus Sicht der Musikindustrie sollte man sich an die, auf fast jeder Platte oder CD abgedruckte Verfügung halten, die da heißt: “unauthorised copying … is prohibited”.

Womit sich die nächste Frage stellt. Wie ernst ist eigentlich der Rest dieser Verfügung zu nehmen? Da heißt es auch “unauthorised public performance is prohibited”.Nun, hier kommt die GEMA ins Spiel, über die man ja die Aufführungsrechte erwirbt. Wird also GEMA gezahlt, kann man die Platten öffentlich spielen.

Was ist mit MP3 von Downloadportalen wie iTunes, deren AGBs nur eine private, nichtkommerzielle Verwendung erlauben?
Hier greift dasselbe Prinzip wie bei den Platten. Wird GEMA gezahlt kann man die MP3 öffentlich und kommerziell nutzen. Im Gegensatz zu den Originaltonträgern kommt allerdings noch die “Vervielfältigungslizenz” drauf, da nach Ansicht der GEMA jeder Download eine Kopie ist. Nicht zutreffend ist die Ansicht, dass man ein Original besitzt, wenn man ein MP3 auf seinen Rechner lädt und es ausschließlich, ohne es zu verschieben oder zu kopieren, von diesem Ort wiedergibt.

Darf man als DJ MP3 von territorial beschränkten Anbietern, derzeit etwa Amazon, verwenden?
Hier gilt wie bei den vorherigen Themen: Aus Sicht der GEMA ja, allerdings verstößt man, unter Umständen, schon beim Download gegen die AGBs des Anbieters.

Wie weißt man den rechtmäßigen Besitz von Promos bei einer Kontrolle nach?
Wie schon festgestellt, ist es nicht Aufgabe der GEMA die Herkunft zu kontrollieren. Die Promo wird also zur Nutzer Seite (DJ) behandelt wie ein reguläres MP3. Lediglich zwischen Urheber (Artist/Label) und GEMA fällt für eine Promo nur die Mindestvergütung an.

Was ist wenn an einem Abend mehrheitlich GEMA-freie Musik gespielt wird? Fällt dennoch die volle GEMA an?
Bei strikter Betrachtung ist das so. Es besteht aber die Möglichkeit Ausnahmen zu vereinbaren, was zum Beispiel bei Volksmusikabenden vorkommt. Nach der so genannten GEMA Vermutung sind erstmal alle Titel GEMA Titel. Das dem nicht so ist muss der Veranstalter nachweisen, z.B. durch eine Titelliste auf welcher Komponist, Texter, Bearbeiter und Verlag genannt sein müssen. Damit wendet man sich an die GEMA, diese gleicht die Liste mit Ihrer Datenbank ab und versucht eine angemessene Vergütung zu finden.

Was ist wenn ein Club oder eine Diskothek eine Jahrespauschale bezahlt und nur an wenigen Abenden DJs mit MP3 oder CDR auflegen? Steigt dann gleich die Pauschale um 30%?
Dieser Fall ist wohl eher theoretisch. Aber wenn dem so ist sollte der Veranstalter die betreffenden Abende als Einzelveranstaltungen abrechnen.

Was hat ein DJ zu beachten wenn er für Promotion Zwecke einen Mix erstellen will und diesen entweder kostenlos verteilen, als Kleinauflage verkaufen oder online, als Stream oder zum Download, anbieten will?
In jedem Fall sind von der GEMA Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Dabei ist eine Promo anders zu vergüten, als ein Mix für den Verkauf. Da bei einem Mix das Musikwerk verändert wird, muss man in jedem Fall, also auch bei der Promo, das Einverständnis des Urhebers einholen. Dazu tritt man an den Verlag oder direkt an den Künstler heran. Neben den Rechten am Werk gibt es noch Rechte an der Aufnahme. Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Label). Auch der Tonträgerhersteller muss um Erlaubnis gefragt werden. Hat man sich mit beiden Partei geeinigt (was oft nicht so einfach ist), meldet man sein Vorhaben bei der GEMA zur Lizenzerteilung an.

Kann ein DJ einen Mix selbst als Werk anmelden?
Wenn man mit Genehmigung der Rechteinhaber einen Titel bearbeitet und dadurch ein eigenes Werk schafft, ist dieses geschützt. Wenn der Bearbeiter Mitglied der GEMA ist und sein Werk anmeldet, erhält er anteilig Tantiemen.

Darf man einen Mix, zum Zweck der Hintergrundbeschallung, an einen Gastrobetrieb verkaufen?
Hier gilt, wie schon oben beschrieben, erst das Einverständnis der Urheber der gemixten Stücke einholen, anschließend bei der GEMA anmelden um die Vervielfältigungsrechte zu erwerben. In dem Gastrobetrieb fallen dann, ähnlich wie bei der Nutzung von MP3s in Diskotheken, auch für die Hintergrundbeschallung zusätzlich zum GEMA Tarif 30% “Vervielfältigungslizenz” an.

Wie verhält es sich mit eigenem Material auf einer Webseite, wenn man selbst nicht Mitglied der GEMA ist? Angeblich stellt die GEMA auch hier Forderungen?
Das kann durchaus vorkommen, da hier wieder die GEMA Vermutung greift. In dem Fall sollte man sich bei der GEMA melden und mit einem Nachweis, dass es sich um ein eigenes Werk handelt die Sache aufklären.
Mitglieder der GEMA können aktuell (befristet bis Ende 2007) eigenes Werk GEMA-frei auf ihrer Homepage anbieten. Allerdings nur als Stream, nicht zum Download.

Was ist aus dem Blackbox Projekt geworden, bei welchem versucht wurde die wirklich in Diskotheken gespielten Titel zu ermitteln?
Das Projekt läuft und ist wesentlicher Bestandteil einer verbesserten Abrechnung. Früher lief es mit Musik in Diskotheken ähnlich wie mit Hintergrundmusik. Da es, im Gegensatz zu Konzerten oder Rundfunk, keine gemeldeten Titelfolgen gab, war es sehr schwierig hier zu ermitteln was gespielt wird. Nun gibt es über die Bundesrepublik verteilt einhundert, von Media Control ausgewählte, Referenzstellen. das sind Diskotheken, Clubs oder Tanzcafes. Einmal pro Woche wird, nach Zufallsprinzip, eine Stunde mitgeschnitten, ausgewertet und anschließend hochgerechnet. So soll eine gerechtere Verteilung gewährleistet werden.

Darf man Whitelabel, Mashups oder Bootlegs spielen, die man in einem Shop gekauft hat?
Darf man CDs aufführen, die man privat, z.B. von einem Freund, kopiert hat?
Aus Sicht der GEMA ist all das zulässig, sofern die Rechte zur Aufführung eingeholt und bezahlt werden. Im Fall der kopierten CD kommt wieder die Vervielfältigungslizenz dazu.

Ich habe das Gespräch, gemäß meiner Notizen und nach bestem Gewissen so wiedergegeben, wie ich es verstanden habe. Natürlich übernehme ich keine Gewähr für irgendwelche Rechtsgültigkeit. Neu war für mich vor allem der Punkt, dass die GEMA sich nicht für die Quellen des wiedergegebenen Materials interessiert und auch keine rechtliche Grundlage hat z.B. den Rechnerinhalt einzusehen. Was aber definitiv keine Aufforderung ist, sich über bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Wer das tut, bekommt zwar nicht unbedingt Ärger mit der GEMA (die auch eine eigene Piraterieabteilung haben), vielmehr sollte derjenige immer daran denken, dass es noch andere Interessensparteien gibt, zuvorderst die Musikindustrie. Denen ist es natürlich gar nicht egal was mit ihren Releases passiert und die Musikindustrie bzw. deren Anwälte versuchen mit Mitteln von Wasserzeichen über Crawler und webüberwachende Fahnder bis zum Honeypot den Sumpf trocken zu legen. Also, immer schön sauber bleiben … und GEMA zahlen.

******************

Das war ein Teil zum Thema Gema, da gibt es noch mehr:

Natürlich begehst Du eine Straftat wenn Du zu kommerziellen Zwecken einen Song veränderst entfremdest ohne Zustimmung des Künstlers.
Siehe Bushido und die Rocker aus Schweden/Finnland, sorry weiß nicht mehr genau!
Azze nimmt dafür soviel wie ich weiß kein Geld. Also save!
Ansonsten würde ich das Thema des normalen DJ's unter den normalen Berücksichtigungen als absolut OK einstufen.

Nutze weder eine Crack SW oder die eines Freundes zum Auflegen = auch eine Art von Piraterie
Nutze nur selbst legal erworbene Musik
Beachte die Bestimmungen zu Veranstalltungen für den Fall das Du selbst welche organisierst.
Beachte das Du ab einem gewissen Verdienst auch Nebenverdienst als DJ ein dich anmelden mußt.

Im deejayforum gibt es soo viele Beiträge zu dem Thema das es einem schwindlig wird und eiern doch alle um das Thema herum ohne konkret für mich Hasenhirn was auszuspucken wo man sagen kann, das ist der berühmte rote Faden.

Sofern ich mal im Lotto gewinne, beauftrage ich eine Anwalt mal was ordentliches, verständliches für uns DJ's ausarbeitet.

Für den Fall das Greatmesk Jura studiert, wäre das doch eine hervorragende Arbeit für Dich!


Grüße von einem müden Haui
Gute Nacht

So ist das numal mit Gesetzen und deren Auslegungen
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 4:50 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
Haui, respect für den Post. Man sollte vllt aus dem gesamten Thread nen Faq ausarbeiten. Ist bestimmt für viele hier wichtig.

Ich selber wusste bisher nix von dem 30% Vervielfältigungszuschlag. Hätte Probleme geben können in der Vergangenheit.

Ich habe nur Musik aufm Rechner die ich auch auf Platte bzw CD habe gerade weil ich bisher dachte das man "durchsucht" werden könnte von der GEMA. Nur gut das ich immer von vornerein dem Veranstalter sage das ich Platten und mp3´s benutze, hab mir nie Gedanken darüber gemacht das das "amtlich" angemeldet werden muss vom Veranstalter. Ebenso nur legal erworbene Software. Ich bin übrigens Grafik-Designer, kein Jurist, jedoch muss ich mich aus beruflichen Gründen mir Urheberrecht usw auskennen und weiß was passieren kann.

Die Software von meinem Kumpel nutze ich nur privat bei ihm im Wohnzimmer. Rechtlich unbedenklich, die diskussion müsste man auf moralischer ebene weiterführen, was hier imo fehl am platz ist, da ich finde das das hier ein thema ist das alle djs interessieren sollte, Plattformunabhängig.

wie gesagt, es kamen sehr viele wichtige und gute Fakten auf die man nicht von vornerein kennt oder einfach findet. Kudos an Haui70

übrigends muss man erst ab 7800€ Jahresumsatz ein Gewerbe anmelden, soweit ich weiß.
Und auch für unkommerzielle Zwecke (Vervielfältigung (auf youtube posten) , Vertrieb (jeder zuschauer auf youtube lädt sich das ja quasi runter) etc) ziehen die Rechte, wenn ich das jetz alles richtig verstanden habe.

Ich möchte nich azze als beispiel nehmen, hab zuwenig von ihm gesehen. Aber was meinst du warum youtube teilweise videos bzw. das audio von ihm oder tayla oder anderen bannt? jup, genau, Urheberrecht usw....

unterm Strich also Bedroomer sein oder Gema zahlen/informieren egal was man macht.

is halt schon spät und ein schweres Thema. Mal ne n8 drüber schlafen, dann gehts weiter. peace
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 5:23 pm
ich kenne 5400,- als grenze ... aber das muß man erstmal nebenbei verdienen :D


zur gema- und urheberrechts-geschichte: da radios, discos, clubs und veranstalter NORMALERWEISE brav ihre gema-gebühr abgeben, dürfte der dj hier keine probleme bekommen.

ausnahmen: geklaute musik, geklaute software, geklautes equipment (auch das kann vorkommen *fg).

die kostenlose weitergabe als demo ist insofern "grauzonisch geduldet", solange man das nicht mit 100.000 kopien tut.
ich hab irgendwo mal eine faustregel von 20 privatkopien gehört/gelesen - bin mir aber nicht sicher.

wir sollten uns also nicht gleich selbst verkriminalisieren. solange wir nicht über die stränge schlagen, sind wir relativ sicher.


edit: @greatmesk: hallo berufskollege :)
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 5:28 pm
VanillaPRO InfinityMember since 2004
ich denke an einem demotape für nen veranstallter oder für ein Label wird sich niemand dran aufhängen, wobei es ja DJs gibt die ihre mixe wie blöde in kneipen verkaufen, auch denke ich wenn hier einer an ausgewählte seine mixe weiterreicht wird da nicht viel passieren

anders sieht es aus wenn sie in Tauschbörsen auftauchen
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 5:49 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
hallo Kollege,

ich glaube du könntest mit 5400 recht haben, ich bin mir jetz grade nicht sicher... hab mich lange nicht damit beschäftigt, kann sein das ich da nicht up-to-date bin.

Ins Hemd sollten wir uns jetz alle nicht machen nur weil wir mal zu werbezwecken (als DJ) was rausgeben. Jedoch ist es wirklich gut die hier aufgebrachten Fakten zu wissen.
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 5:52 pm
@Vanilla: "verkaufen" hebelt die "privatkopie-duldung" aus.
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 5:53 pm
VanillaPRO InfinityMember since 2004
DaveChimny wrote :
@Vanilla: "verkaufen" hebelt die "privatkopie-duldung" aus.


ich weiß, ich weiß

 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 6:08 pm
@ Greatmesk

Wenn die Künstler schon über 50 Jahre oder 100 Jahre (bin nicht sicher) tot sind, sind die Rechte für jedermann freigegeben, und GEMA-frei !!!

Wenn in nem öffentlich zugänglichen Bereich Klassik läuft (Beethoven, Mozart und co.) kann die GEMA nix kassieren, ist rechtlich nicht zulässig.

Kam erst im Nov. in ner Reportage im TV

MfG Grisu
 

Posted Wed 14 Jan 09 @ 11:53 am
MCJULIPRO InfinityMember since 2008
Man, man, man ... Hätt nich gedacht das offiziell "DJ sein" so kompliziert is :D
Naja mich betriffts ja ned ...
:)

MfG McJuli
 

Posted Wed 14 Jan 09 @ 2:40 pm
ich find das ziemlich blöd das man für kopien auf einer cd zahlen muss....
Ich finde das ohne kopien viel umständlicher zu arbeiten (cd's).....
So kann man sich das sortiere usw.

aber danke haui ;-)
 

Posted Wed 14 Jan 09 @ 2:43 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
@grisugds

75 Jahre bei verstorbenen künstlern.... wenn ich mich nicht irre. Und Klassik usw.... da kommts auch drauf an wer das eingespielt hat, welches Orchester. Eine Aufnahme zB von Beethoven eingespielt vom Berlin Synfonie Orchestra in 98 ist Gemapflichtig, ist die Aufnahme älter als 50 Jahre wird sie Gemafrei, wenn ich recht informiert bin ;) peace
 

Posted Wed 14 Jan 09 @ 4:49 pm
zum glück spielen die meisten djs noch schellack-platten, die 1935 produziert wurden. :D
 

Posted Wed 14 Jan 09 @ 5:07 pm
Das nenn ich mal einen lehrreichen Thread.
Schreib den mal um ;-)
 

Posted Wed 14 Jan 09 @ 5:08 pm
MrMusicPRO InfinityMember since 2005
jau - kann mich Armin nur anschliessen. War interessant zu lesen was man alles NICHT darf :-/

DJ Toni
 

Posted Thu 15 Jan 09 @ 3:20 pm
Ist nicht eigentlich der Veranstalter in D. dafür zuständig, dass GEMA gezahlt wird?

War zumindest früher noch so.
Veranstalter gibt Termin bekannt, Größe der Räumlichkeiten, die beschallt werden (evtl auch die WCs lol ), maximal zulässige Personenmenge für alle zugänglichen Räume und soweit vorhanden ne Tracklist.

Gibts keine Tracklist wirds etwa doppelt so teuer...

Wenn der Veranstalter die Party bei der GEMA gemeldet hat, kann der DJ spielen was er will (oder nur die Tracklist)
Da schaut auch keine GEMA-Kontrolle mehr beim DJ nach, ob die Musik original oder Kopie ist.

MfG, Grisu
 

Posted Sat 17 Jan 09 @ 1:37 am
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