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Forum: German Forum

Topic: software verkaufen auch vdj möglich!

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470000PRO InfinityMember since 2006
Ausschnitte von Urteilen

Rechtslage in Deutschland

Weitergabe Software!
Selbst wenn eine solche Zustimmung geboten sein sollte, darf ein Hersteller diese möglicherweise nicht wider Treu und Glauben verweigern.

Der Bundesgerichtshof entschied in einem richtungsweisenden Urteil im Jahr 2000, dass der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz findet demnach auch Anwendung auf OEM-Lizenzen, so dass der Handel durch dieses Urteil grundsätzlich rechtmäßig ist. Strittig war zuletzt noch die Veräußerung von Volumenlizenzen und deren Übertragung auf Dritte (das heißt wenn kein Datenträger mitgeliefert wurde). Doch auch dieser Fall wurde im April 2008 (LG München I) rechtskräftig zugunsten eines grundsätzlichen Veräußerungsrechts entschieden. Wie jedoch das OLG München am 3. Juli 2008 einschränkend feststellte, kann die Übertragung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen. Diese Zustimmung darf der Urheber nach § 34 Abs.1 UrhG wiederum nur in Ausnahmefällen (nicht wider Treu und Glauben, somit unter anderem nicht ohne wichtigen Grund) verweigern (Mannheim in einem Urteil vom 22. Dezember 2009 – Az. 2 O 37/09).

Kurz gesagt verkaufen, verschenken etc geht, auch verliehen!
verlieh aber für geld das ist fast der einziege wichtige grund gegen verkauf! (treu und glauben).
kurz gesagt ich kann verkaufen und würde jeden grund zu einen verbot locker vor gericht ausser kraft setzen!

aber ich sage auch finde es gut das jemand darauf achtet das hier die "crecker" keine unterstüzung finden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


nein ich will nicht verkaufen, finde virtual klasse und wegen mir haben viele andere ein orginal angeschaft.
 

Posted Mon 31 May 10 @ 8:31 am
 

Posted Mon 31 May 10 @ 9:50 am
jakovskiPRO InfinityModeratorMember since 2006
Um es nochmal kurz klar zu stellen. Das Urteil des BGH hat natürlich einen Richtungsweisenden Charakter. D.h. in Deutschland ist das so wie beschrieben.

Nur leider kaufst keiner VDJ in Deutschland sondern in den USA und da gilt nunmal kein deutsches Recht !!! Das Thema wurde bereits 100x hier angesprochen und mit viel Halbwissen von verschiedensten Leuten gefüllt.

Der Gerichtsstand ist der des Herstellers, also die USA !!! und nicht deutschland. Von daher kann hier auch kein Urteil deutschen Rechts herhalten um irgendeine falsche Aussage als richtig zu verbiegen.

Beim Kauf werden die EULAs des Herstellers akzeptiert und die sind nach geltendem US Recht in Ordnung so. Wem das nicht passt der sollte einfach vom Kauf der Software absehen.

Gruß, Heiko

[Closed]
 

Posted Mon 31 May 10 @ 10:23 am


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