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Forum: German Forum

Topic: Verkauf von Virtual DJ Pro nicht rechtens?

This topic is old and might contain outdated or incorrect information.

svolliPRO InfinityMember since 2004
Hallo Moderation staff

unter http://www.virtualdj.com/forums/114289/German_Forum/Verkaufe_DJ_Hardware_und_Software.html wurde folgendes behauptet:

VirtualDJ Pro darf aus rechtlichen Gründen nicht weiterverkauft werden. Wenn Sie dies tun, verlieren Sie jegliche Rechte an dieser Software. Plugins, neue Updates von VirtualDJ Pro usw.
Sie haben Dies beim kauf von VirtualDJ in den Benutzerbedingungen bestätigt.

Diese Aussage steht rechtlich auf sehr tönernen Füßen. Wie ich DJ Cel im März 2007 mit Hinweis auf einen Artikel, den mir damals unterkam, schon mal geschrieben hatte, wird diese Klausel aller Voraussicht nach vor Gericht nicht standhalten. Logischerweise unter der Voraussetzung, dass der Account, der zum Erwerb verwendet wurde, mit Bestandteil des Verkaufs ist.

P.S.: Nein, ich habe nicht vor, mein Virtual DJ Pro zu verkaufen. Ich wollte Euch nur kostenfrei darauf hinweisen, dass da etwas nicht konform zum deutschen Recht ist, bevor es andere kostenpflichtig tun. Ich hätte es auch lieber als PM getan, aber der Account "Moderation staff" ist so leider nicht zu erreichen.
 

Posted Wed 19 Aug 09 @ 10:18 am
Hallo Svolli

Wir vom Moderations Team können und müssen uns an den Vorgaben halten, die man uns vorgibt.


Hier noch einmal unsere EULA:


EULA Zusammenfassung:
---------------------
- Diese Lizenz erlaubt die Installation der Software auf einem bis maximal zwei Computern und Benutzung durch eine
Person.

- Sie erlaubt es nicht Computersysteme zu verkaufen oder zu verleihen auf der die Software installiert ist, oder die
Software oder ein Teil von ihr zu verleihen oder verkaufen.

- Die Software wird zur Verfügung gestellt wie sie ist und es wird keine Garantie in jeglicher form übernommen.

- Atomix Productions und dessen Lieferanten halten jegliches intellektuelles Eigentum an der Software.

- Wurde die Software einmal aktiviert kann sie nicht mehr zurückgegeben werden, ausser es wurde ein defekt durch den
technischen Support von Atomix festgestellt.

---- VirtualDJ Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ----
Beim klicken auf "Akzeptieren" stimmen Sie zu an die folgenden Bedingungen gebunden zu sein. Wenn Sie den Bedingungen
nicht zustimmen klicken Sie bitte auf "Abbrechen".

1. ZULÄSSIGE BENUTZUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN
Sie erhalten eine Lizenz zur:
- Installation und Benutzung der Software auf einem Computer.
- Installation und Benutzung der Software auf einem zweiten Computer, sofern dieser Computer von der selben Person und
nicht zur selben Zeit auf beiden Computern verwendet wird.
- Erstellung von Sicherungskopien der Software für Archivierungszwecke.

Diese Lizenz erlaubt es NICHT:
- die Software oder einen Teil davon zu vermieten, zu verpachten, verkaufen, verleihen, zu vertreiben, zu
veröffentlichen oder zu bündeln.
- Hardware auf der die Software installiert ist zu vermieten, zu verpachten, verkaufen, verleihen oder verteilen außer
Atomix autorisiert Sie speziell dazu.
- die Software über das Netzwerk von einem Computer zu einem anderen zu elektronisch übertragen.
- die Software zu dekompilieren, disassemblieren, mit Reverse Engineering oder auf andere Art in eine für Menschen
leserlichen Form zu bringen.
- die Software zu modifizieren oder das erstellen abgeleiteter Werke auf der Grundlage der Software.

2. EIGENTUMSRECHT
Die vorstehende Lizenz gewährt Ihnen beschränkte Rechte zur Verwendung der Software.
Atomix und seine Lieferanten behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Urheberrechte, in und auf
die Software und alle Kopien davon.
Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser EULA gewährt werden, einschließlich der internationalen Urheberrechte,
sind Atomix und seine Lieferanten vorbehalten.

3. COPYRIGHT VERLETZUNGEN
Unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung, öffentliche Vorführung oder öffentliche Aufführung von
urheberrechtlich geschützten Werken ist eine Verletzung der Rechte der Copyright-Inhaber.
Als Bedingung für die Vereinbarung mit Atomix, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die Software nicht
verwenden um gegen die Rechte am geistigen Eigentum von anderen in irgendeiner Weise zu verstoßen.

4. GARANTIE
Atomix gewährleistet, dass die Medien auf denen die Software vertrieben wird, wenn überhaupt, frei von Mängeln in
Material und Verarbeitung sind.
Atomix bietet keine Garantie für Leistung, ausdrücklich oder impliziert, in Bezug auf die lizenzierte Software und alle
zugehörigen Materialien.
Des weiteren lehnt Atomix alle anderen Garantien, ausdrücklich oder impliziert, einschließlich aber nicht beschränkt
auf die implizierte Garantie der Markttauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die
lizenzierte Software und alle zugehörigen Materialien.

5. KUNDEN RECHTSSCHUTZ
Ihr ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen der oben genannten beschränkten Garantie ist mit Atomix entscheiden
entweder eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises oder der Korrektur der fehlerhaften Software oder Medien.
Abseits jeglicher Mängel gibt es jedoch keine Rückerstattung wenn die Software aktiviert worden ist.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ
Sie übernehmen die Verantwortung unter anderem für, (i) die Auswahl der lizenzierten Software, um Ihre beabsichtigten
Ergebnisse zu erzielen, (ii) der Erwerb von anderer Software (einschließlich aller Programmier oder Betriebssystem
Software) und/oder Geräte die mit der lizenzierten Software kompatibel sind, und (iii) die Installation, die Nutzung
und die erhaltenen Ergebnisse aus der lizenzierten Software. Des weiteren erklären Sie sich damit einverstanden für die
ausdrückliche Begrenzung der Haftung gegen Atomix, dass in größtmöglichem Umfang, wie es gesetzlich zulässig ist,
Atomix IN KEINEM FALL FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN FÜR VERLUST VON GEWINN,
BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN, ODER IRGEND EINEM ANDEREN VERMÖGENSSCHADEN), DIE AUS
DER VERWENDUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, OB DIREKTE, INDIREKTE, NEBEN- ODER
FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE ODER ANDERWEITIGE, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, SELBST WENN ATOMIX VON DER MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE, IN KEINER WEISE HAFTBAR GEMACHT WERDEN KANN.

7. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Software ist geschützt durch das Copyright-Gesetze der USA und anderen Ländern. Wenn ein Teil dieser Abkommen
ungültig oder nicht vollstreckbar ist, bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft. Diese Vereinbarung unterliegt den
Gesetzen des Staates Delaware, USA.

Mit freundlichen Grüssen,
VirtualDJ Moderation Staff
 

Posted Wed 19 Aug 09 @ 10:28 am
jakovskiPRO InfinityStaffMember since 2006
svolli wrote :
dass da etwas nicht konform zum deutschen Recht ist, bevor es andere kostenpflichtig tun


Das sehen die Atomix Leute bestimmt gelassen. Der Kaufvertrag wurde ja schließlich nicht nach deutschem Recht sondern nach dem des Gerichtsstandes in den USA gemacht. Die Webseite auf der gekauft wurde ist eine .com Domain, die Sprache beim Kauf Englisch, die AGBs, der Vertrag und die EULA ist ebenfalls Englisch.

Ich wüsste nicht das ich eine Firma in Deutschland verklagen kann die Ihren Firmensitz im Ausland hat. Das hat nix mit deutschem Handelsrecht zu tun sondern unterliegt dem Internationalen Handelsrecht und da ist sowas durchaus legitim.

Aber dieses Gespräch führt sowieso zu nix. Die Diskussion wurde schon bestimmt 50 mal betrieben. Wenn einer klagen will darf er das gerne tun.

Ich kann mir wie gesagt nicht vorstellen das irgendein Gericht auf dieser Welt eine freiwillige Leistung die nicht Vertraglich zugesichert wurde einklagen wird (Updates, Skins und Sonstiges).

Gruß, Heiko

P.S. Nein, ich arbeite NICHT für Atomix, ich bin auch 'nur' ein User der Software - wie alle anderen hier im deutschen Forum auch.

 

Posted Wed 19 Aug 09 @ 11:26 am
BraenzuPRO InfinityStaffMember since 2007
svolli wrote :
Hallo Moderation staff

unter http://www.virtualdj.com/forums/114289/German_Forum/Verkaufe_DJ_Hardware_und_Software.html wurde folgendes behauptet:

VirtualDJ Pro darf aus rechtlichen Gründen nicht weiterverkauft werden. Wenn Sie dies tun, verlieren Sie jegliche Rechte an dieser Software. Plugins, neue Updates von VirtualDJ Pro usw.
Sie haben Dies beim kauf von VirtualDJ in den Benutzerbedingungen bestätigt.

Diese Aussage steht rechtlich auf sehr tönernen Füßen. Wie ich DJ Cel im März 2007 mit Hinweis auf einen Artikel, den mir damals unterkam, schon mal geschrieben hatte, wird diese Klausel aller Voraussicht nach vor Gericht nicht standhalten. Logischerweise unter der Voraussetzung, dass der Account, der zum Erwerb verwendet wurde, mit Bestandteil des Verkaufs ist.

P.S.: Nein, ich habe nicht vor, mein Virtual DJ Pro zu verkaufen. Ich wollte Euch nur kostenfrei darauf hinweisen, dass da etwas nicht konform zum deutschen Recht ist, bevor es andere kostenpflichtig tun. Ich hätte es auch lieber als PM getan, aber der Account "Moderation staff" ist so leider nicht zu erreichen.


virtual dj hat kein geschäftssitz in deutschland, schweiz, austria etc. der sitz der firma gilt als richtwert und der ist in den usa, also gelten auch die gesetze von da und nicht unsere wiedersprüchlichen gesetze.
ausserdem, wenn man akzeptieren clickt, sollte man auch wissen was man akzeptiet. hier kommt wieder zum vorschein "wer lesen kann, ist klar im vorteil".

nur noch so zum verdeutlichen:

ein kumpel von mir hat ein fertighaus aus polen gekauft, sollte vor 6 monaten gestellt werden. nachdem das geld überwiesen war, ging die polen firma pleite. nun wollte mein kumpel die kohle wieder haben und versuchte von der schweiz aus zu klagen, 0 chance!! im vertrag der polen firma stand der gerichtsstand sei in polen und es werde nach dessen recht entschieden.

daraus kannst du entnehmen, dass es bei atomix genau gleich gehandhabt wird! gerichtsstand ist usa und das hat jeder von uns akzeptiert der offiziel registriert ist.

Braenzu
 

Posted Wed 19 Aug 09 @ 11:28 am
Die EULA ist aber in diesem Punkt in Deutschland nicht unbedingt bindend. Für den Fall, dass eine original Installations-cd von vdj (kann ja bei der Bestellung mit angefordert werden) beiliegt, ist der verkauf hiervon und der dazugehörigen lizenz vollkommen legal. bei der reinen download lizenz ist es etwas kniffliger (aber bei privatpersonen nicht wirklich haltbar).

Atomix möchte das vielleicht nicht, dass inbaber der software diese weiterverkaufen, aber kann im Endeffekt nicht rechtlich dagegen vorgehen (jedenfalls nicht bei der version mit original installations cd).



Moderation staff wrote :

7. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Software ist geschützt durch das Copyright-Gesetze der USA und anderen Ländern. Wenn ein Teil dieser Abkommen
ungültig oder nicht vollstreckbar ist, bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft. Diese Vereinbarung unterliegt den
Gesetzen des Staates Delaware, USA.


Schön aufgeführt in Punkt 7.

Die EULA unterliegt den Gesetzten des Staates Delaware, USA. Also nicht geltendem deutschen Recht. In Deutschland ist aber deutsches Recht bindend und anzuwenden, nicht das ausländische. Das sollte eigentlich logisch und für jeden verständlich sein. Und wie ebenfalls so schön aufgeführt, ...wenn ein teil dieser Abkommen (=EULA) ungültig oder nicht vollstreckbar ist...
Und genau das ist in Deutschland der Fall. Ein Verbot des Verkaufs der Lizenz/Software von privat an privat, vorausgesetzt mit original installations-cd ist Deutschland nunmal ungültig und nicht durchsetzbar.


Unterm Strich kommt raus:
Laut EULA nicht erlaubt.
Nach geltendem deutschen Recht erlaubt (mit original cd).
Deutsches Recht bricht EULA (zumindest in Deutschland).

Interessierte können hierzu ja mal gerne ein paar grundsatzurteile durchlesen, wenn sie wollen:

Urteil des Landgerichts München vom 4. April 2008, Aktenzeichen 30 O 8684/07
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. Juni 2006, Aktenzeichen 315 O 343/06
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2000, Aktenzeichen I ZR 244/97

da gibts noch mehr, war aber zu faul zu suchen.
 

Posted Wed 19 Aug 09 @ 11:51 am
Closed
 

Posted Wed 19 Aug 09 @ 12:31 pm


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