Hallo Kollegen,
wie handhabt ihr das Thema mit der Gema?
Wer hat welches Modell und was haltet ihr für optimal und richtig?
siehe https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/fragebogen_discjockeys.pdf
Zwischenfrage: Ein Verein will mich buchen, wer zahlt die GEMA oder hat es sich mit dem oberen Link dann sowie so erledigt?
Viele Grüße
Randy
wie handhabt ihr das Thema mit der Gema?
Wer hat welches Modell und was haltet ihr für optimal und richtig?
siehe https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/fragebogen_discjockeys.pdf
Zwischenfrage: Ein Verein will mich buchen, wer zahlt die GEMA oder hat es sich mit dem oberen Link dann sowie so erledigt?
Viele Grüße
Randy
Posted Thu 05 Oct 17 @ 11:52 am
Hi. Sobald du in irgendeiner Weise öffentlich von mp3 spielst musst du deine Sammlung bei der GEMA lizenzieren. Dazu das Formular. Bei jeder öffentlichen Veranstaltung also zb Firmenfest oder Vereinsfest, muss zusätzlich der Veranstalter die GEMA anmelden und bezahlen. Alle privaten Feiern sind von beiden Regelungen frei.
Posted Thu 05 Oct 17 @ 3:48 pm
Sicher?? es spielt glaub ich keine Rolle, Hochzeit ist zwar Privat aber GEMA fällt auch hier an? So steht es zumindest drin.
Posted Thu 05 Oct 17 @ 5:49 pm
Servus,
ich zahle jedes Jahr pauschal, die 55,00 Euro.
Habe aber auch schon vor Jahren einiges mal bezahlt für die Lizenzierung meines Altbestandes
Wenn du mit deinen Auftraggebern einen Vertrag machst, schreib rein, dass er sich um anfallende GEMA Gebühren für die eigentliche VA selber kümmern muss.
Der Verein muss auch die GEMA für seine VA bezahlen, abhängig von der Art und Größe der VA.
Da du aber hier nicht selber der Veranstalter bist, sollte das nicht in deiner Verantwortung sein.
Das habe ich zu dem Thema "Hochzeiten" im WWW gefunden, was mir auch so bekannt war und ist...
"Auch Veranstaltungen – wie Hochzeiten/Geburtstage ‑ sind grundsätzlich meldepflichtig wenn Öffentlichkeit gegeben ist. So ist beispielsweise bei einer Hochzeit mit 80 Beteiligten ‑ bestehend aus der Verwandtschaft und dem engsten Freundeskreis ‑, d.h. wenn sich alle kennen, keine Öffentlichkeit gegeben. Mithin besteht auch keine GEMA-Pflicht." aber ...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gema-pflicht_001531.html
Gruß
ich zahle jedes Jahr pauschal, die 55,00 Euro.
Habe aber auch schon vor Jahren einiges mal bezahlt für die Lizenzierung meines Altbestandes
Wenn du mit deinen Auftraggebern einen Vertrag machst, schreib rein, dass er sich um anfallende GEMA Gebühren für die eigentliche VA selber kümmern muss.
Der Verein muss auch die GEMA für seine VA bezahlen, abhängig von der Art und Größe der VA.
Da du aber hier nicht selber der Veranstalter bist, sollte das nicht in deiner Verantwortung sein.
Das habe ich zu dem Thema "Hochzeiten" im WWW gefunden, was mir auch so bekannt war und ist...
"Auch Veranstaltungen – wie Hochzeiten/Geburtstage ‑ sind grundsätzlich meldepflichtig wenn Öffentlichkeit gegeben ist. So ist beispielsweise bei einer Hochzeit mit 80 Beteiligten ‑ bestehend aus der Verwandtschaft und dem engsten Freundeskreis ‑, d.h. wenn sich alle kennen, keine Öffentlichkeit gegeben. Mithin besteht auch keine GEMA-Pflicht." aber ...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gema-pflicht_001531.html
Gruß
Posted Thu 05 Oct 17 @ 8:58 pm