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Forum: German Forum

Topic: Hobby DJs und das Gesetz

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Ich habe eben in einem anderen Forum gelesen, dass allein der Besitz von Profi-Equipment oder welchem das so wirkt dem Besitzer eine Gewinnabsicht unterstellt. Ich habe Equipment das den Anschein erwecken kann, dennoch lege ich nur und ausschließlich unentgeldlich im privaten Rahmen auf. Meine nächste VA ist allerdings eine Fete in einer offenen Garage auf privatem Grundstück während der Karnevalszug zieht und auch danach. Ich bin also öffentlich sichtbar. Die Frage ist, was passiert wenn ich wirklich mal kontrolliert werde. Komme ich dann in die Beweispflicht das ich in diesem Moment kein Geld verdiene?

Gruß, Christian
 

Posted Sat 26 Dec 09 @ 4:49 pm
Also nur wenn ich einen beigen Mercedes Fahre will ich taxi geld verdienen????

Alles Quatsch...x

Wenn ich mir ne ordentliche Anlage zulege kann das viele Gründe haben.

Auch sind minimalverdienste, bzw freiwillige Finanzielle zuwendungen immer noch keine Schwarzarbeit :-) :-) :-)



Ne im Ernst solange du das unentgeltlich machst interessiert es keinen ob Du ne Profi Anlage hast.
 

Posted Sat 26 Dec 09 @ 5:37 pm
Hallo war dies bezüglich auf dem Gewerbeamt und da kam die Aussage wenn man "es nebenher macht" und einen Beruf nebenher ausübt muss man nichteinmal ein gewerbe anmelden da es unter künstlerische Tätigkeit läuft solang man keine Songs verändert und nur Abspielt mit Übergängen also darf man sich freischaffender Künstler nennen so die Aussage, nur am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung muss man die Einnahmen angeben. Da man durch den " festen" beruf schon Steuern zahlt, ich darf Rechnungen schreiben aber nur incl. Mehrwertsteuer also nicht gesondert ausweisen achja und nicht mehr wie 17 000 Euro im Jahr Umsatz ;-) hab ich noch nicht geschafft nebenher.

Grüße Tom
 

Posted Sun 27 Dec 09 @ 8:34 am


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