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Forum: German Forum

Topic: Alles um die Rechte der Musik (Gema, Deutschland/Akm, Österreich/ Suisa, Schweiz) - Page: 1

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Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hallo zusammen,

da es mir wirklich nicht bekannt war, das ein Hochladen eines selbst erstellten Mixes auch schon wieder illegal ist, wollte ich das hier kurz einstellen.
Vielleicht was das der eine oder andere auch nicht.

ciacomix wrote :

Haui70 wrote :
TiMo88 wrote :
gibt es eigentlich ne chance iwie seine "mixtapes" iwo hochzuladen? (legal?^^) damit man sich die sachen von anderen DJs mal anhören kann?

Da gibt es mit Sicherheit viele Portale.
Ich kenne zwei.
www.MusicV2.com
www.myspace.com
Viel Spaß
Haui

Sorry, aber das hochladen von Musik von welcher man nicht die Lizenzrechte besitzt ist nirgends legal !


Armin MC wrote :

Da muss ich ciacomix recht geben :-(
Das einzige was legal ist, sind Internet Radios. Schaut doch mal in unser eigenes Radio Port rein. Hier legen Sau gute Djs auf. Sogar StarDjs, die User von VirtualDJ sind :-)

http://radio.virtualdj.com/live/



Hab ich somit falsch gedacht, merci ciacomix.
Aber mit dem Denken ist es ja immer so eine Sache;-)

Ist das Einstellen von Radiomixen dann grau oder auch wieder eindeutig schwarz? ;-)

Liebe Grüße
Haui
 

Posted Sun 11 Jan 09 @ 2:34 am
Dann ist ja das ganze mv2 illegal ;-p

 

Posted Sun 11 Jan 09 @ 3:21 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Lustig, gell :-)

Ich glaube das paßt hier irgendwie dazu.

http://www.virtualdj.com/forums/102639/General_Discussion/This_is_getting_crazy_(about_Youtube).html

Bis dato dachte ich, das V2 & co. von den Firmen geduldet sind, weil sie ja ihre Songs bekannt machen und die ja nicht in einem Stück zu haben sind sondern eben gemixt.
Durch ciacomix habe ich ein bißchen nachgelesen und es scheint wiklich so zu sein, das man das dann bei den Firmen anmeldet, deren Freigabe bekommt eine Gebühr bezahlt und es erst dann tun dürfte. Egal ob man dann dafür Geld nimmt oder eben nur zum Spaß.

Ob man allerdings Radio Mixe einstellen darf weiß ich nicht.

Vielleicht gibt es ja einen hier, der sich generell damit ein bißchen auskennt und das Thema einfach erklären könnte.

Alles nicht so einfach :-(

Grüße
Haui
 

Posted Sun 11 Jan 09 @ 4:19 am
Hey Haui,

leider gilt das auch für Radiomixe, die Sets darfst du nur bei dem Radio spielen da die Betreiber ja die Lizenzrechte bezahlen. Wenn du den Mix woanders veröffentlichen willst müsste der Betreiber der Seite ebenfalls am Lizenzverfahren teilnehmen.

Ich kenne mich da einigermaßen aus da ich schon seit Ende 2000 im Internet-Radio Business arbeite (noch immer bei DI.FM) :-)
 

Posted Sun 11 Jan 09 @ 8:46 am
Das heißt man darf nicht mal legal ein "misdemo" auf seine eigene seite stellen--schon hart
 

Posted Sun 11 Jan 09 @ 10:20 am
calvinclaus wrote :
Das heißt man darf nicht mal legal ein "misdemo" auf seine eigene seite stellen--schon hart


Genau. Ausser Du bist in einem Internetradio tätig :-)
 

Posted Mon 12 Jan 09 @ 10:20 am
>> Genau. Ausser Du bist in einem Internetradio tätig :-)

im grunde auch nicht - weil der mix einer breiten masse lediglich über das internetradio zugänglich gemacht werden darf.


du kannst natürlich weiterhin demos mixen und in einem passwortgeschützten bereich auf deine website legen. die zugangsdaten kann man dann einem interessierten club-betreiber, event-manager oder freunden (hier gilt ein gewisser spielraum, weil rechtliche grauzone) überlassen.

alles zu demonstrationszwecken wohlgemerkt. die "zugänglichmachung" für eine breite masse wäre ungut :)
 

Posted Mon 12 Jan 09 @ 2:37 pm
Quote :

im grunde auch nicht - weil der mix einer breiten masse lediglich über das internetradio zugänglich gemacht werden darf.


Korrekt, hatte ich ja oben schon geschrieben, ist genauso illegal.
Außerdem: Macht euch keine Illusionen durch einen "fetten Mix" irgendwo die große Karriere zu machen, die Zeiten sind schon lange vorbei. Man kann halt nicht nachvollziehen wieviel derjenige nun wirklich vom Auflegen versteht und wie ein Mix entstanden ist (Stichwort: Auto Sync, Ableton Live...)
 

Posted Mon 12 Jan 09 @ 5:13 pm
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Hy ciacomix,
zuminderst ich hätte eigentlich nur zum Ziel gehabt, das wo einstellen zu können und dazu Meinungen, Tipps zu bekommen ob das nun Schrott, OK oder gar gut war.
Das hat nichts damit zu tun Karriere zu machen. Ich für meine Person habe in den letzten Monaten mir verdammt viele Mixe reingezogen, auch Deinen auf myspace und für mich einiges herausgehört. Also mir hat es was gebracht.

Allerdings kriege ich es immer noch nicht auf die Rille, da ja das Protal in den USA gehostet wird und anscheinens nach dem amerikanischen Recht auch nicht illegal ist. Habe nachgefragt. Logischerweise aus Sicht eines Amerikaners in Amerika.
Trotzdem frage ich mich ob das nicht geduldet ist, da ansonsten schon seit längerem den vielen tausend Nutzer aus aller Welt eine Prozessflut entgegenkäme bzw. einer nach dem anderen vom Netz genommen werden würde.

Außer wir in Deutschland, sind wie mit ein paar anderen Sachen, päpstlicher als der Pabst.

Das mit der Homepage und dem dedizierten Zugang finde ich einen tollen Tipp.
Muß ich nun auch noch eine Homepage basteln lernen, Mann. ;-)
Hehe, man lernt halt nie aus!

Liebe Grüße
Haui
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 2:41 am
i-web ;-P
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 6:56 am
>> Trotzdem frage ich mich ob das nicht geduldet ist

geduldet wird so lange, bis dich morgens das SEK mit drei gewehrläufen sanft auf weckt :D


>> Das mit der Homepage und dem dedizierten Zugang finde ich einen tollen Tipp.
>> Muß ich nun auch noch eine Homepage basteln lernen, Mann. ;-)
>> Hehe, man lernt halt nie aus!

im grunde brauchst du nicht mal ne fertige website, um einen passwortgeschützten bereich zu haben.

'ne vorschaltseite, die zu myspace führt, reicht völlig aus. so mache ich's zumindest, bis endlich meine neue seite steht.


(edit: bin ich nur zu doof zum zitieren oder liegt's an meinem status als unregistrierter user? mehr, als das blaue icon anklicken, kann ich auch nicht machen)
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 11:49 am
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Ich würde sagen das liegt daran das Du nicht registriert bist.
Und das mit den drei Gewehrläufen finde ich ist eine nette Übertreibung, lol.
Die kommen wenn schon, wegen meinem guten Kaffee!

Na bis denn
Haui
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 12:34 pm
...und nach dem Kaffee nehmen sie den PC, alle CDs, externe Festplatten, DVDs und so weiter auch mit....


ist übrigens nicht das SEK, sondern nur die SOKO Internet-Piraterie... oder wie genau die heißt.

SEK kommt erst bei Banküberfällen mit Geisenahme, und/oder sonstiges was mit Geiseln zu tun hat, und auch dann erst, wenns MEK das SEK anfordert... ...back to Isar-3...
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 12:56 pm
Haui70PRO InfinitySenior staffMember since 2008
Na dann, viel Spaß Jungs und Mädels! ;-)
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 1:24 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
[alle aufpassen jetzt!]

Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende
Rechte klären:

1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes

Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung
des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten
wird, zustimmen. Auskunft, wer der zuständige Musikverlag ist, kann die Repertoiresuche
auf der GEMA-Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder die Dokumentationsstelle
der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-
450, geben.

2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller
(Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder
Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur
Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband
der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung
von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de.

Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung
von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, ind@gema.de, Telefon
089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der
GEMA: multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800.

Das gilt immer!This is not Amerika. Hier sind MySpace,mv2,Vorschaltseiten, Passwörter usw zwecklos, da es sich um Verteilung handelt, ob nun komerziell oder nicht is egal. Auch cds verschicken zu promozwecken ist nicht gut. Bei Internetradios/streams sieht es anders aus.Da wissen andere mehr als ich. Djs habens schwer heutzutage, aber fertige mixes sagen eh heutzutage wenig aus über das können eines live-Djs aus(auto-sync,automix, ableton,reason usw) peace
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:11 pm
BraenzuPRO InfinityStaffMember since 2007
dürft ihr dj's den überhaupt noch auflegen?
ist dj-azze jetzt ein übler verbrecher oder jeder der remixe macht bei euch da oben?
habt ihr auch noch etwas das ihr frei entscheiden könnt ohne vorher 100 amts und behördenstellen um ihr einverständniss zu fragen?

zum glück lebe ich in der schweiz ;oP da läuft es etwas anders ab.

Braenzu
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:17 pm
AdvokutPRO InfinityMember since 2010
Bei Remixen oder Samplebenutzung schauts widerum anders aus da es sich um die erschaffung eines eigenem künstlerischen werkes handelt. Da gabs letztens n Urteil weil Kraftwerk Moses Pelham und Schwester S/ Sabrina Setlurverklagt haben.

Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Danach kann auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist.

Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung. Eine freie Benutzung kommt ferner nicht in Betracht, wenn es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (§ 24 Abs. 2 UrhG). Das Berufungsgericht wird nun zu prüfen haben, ob die Beklagten sich hinsichtlich des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger auf das Recht zur freien Benutzung berufen können.”

(Quelle: Pressemitteilung BGH)
Urteil des BGH vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall


Da gehts aber um sekundenschnipsel als sample grundlage, keine 16/32 Bars in nem Mix.... außer man mixt seine Tracks superschnell und lässt sie nur ne sec laufen.
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:24 pm
also... DJs machen sich strafbar, wenn sie selbst keine GEMA zahlen, oder wie???
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:26 pm
BraenzuPRO InfinityStaffMember since 2007
also doch ein verbrecher !

Braenzu
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:29 pm
...MAFIA...

alle in den Knast...

lasst Radiosender in Discos laufen...

tanzt zu Nachrichten und Werbung...

lol...

dann lieber Verbrecher!!!
 

Posted Tue 13 Jan 09 @ 3:32 pm
33%